Zahnzusatzversicherungen Vergleich
Die Zahnzusatzversicherung - der optimale Ersatz, wenn die gesetzlichen Krankenkassen versagen.
Von Zahnärzten und Experten empfohlen. Schnell und günstig zur passenden Zahnzusatzversicherung im Vergleich.
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Wir sind ein unabhängiges Unternehmen, welches es sich zur Aufgabe gemacht hat - für Sie den gesamten Markt im Bereich der Zahnzusatzversicherung zu beobachten und Ihnen alle Vorteile direkt zur Verfügung zu stellen.
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Mit einer Zahnersatzversicherung Kosten sparen
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Die Testsieger im Bereich Zahnzusatz
Stiftung Warentest hat die Zahnzusatzversicherungen getestet, wir haben die Testsieger.
Wir bedanken uns bei unseren Kunden für die Teilnahme an unserer großen Zahnzusatzversicherung Bewertung bzw. Vergleich. Sie haben entschieden (siehe Bild links).
Auch ein „Sehr gut“ von Stiftung Warentest für die Zahnersatzleistungen der Testsieger-Tarife CSS Flexi Top der CSS Krankenversicherung, der Württembergischen ZG70 + BZG20 und der ARAG Z100 Tarif.
Unser Fazit: Im Vergleich allesamt sehr empfehlenswert!
Zahnzusatzversicherung? Wir haben die Antworten!
Wir haben Ihnen zu vielen Fragen zur Zahnzusatzversicherung die passende Antwort
Größtenteils übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen lediglich 20 % bis 50 % der Kosten. Da die Kosten in Zukunft wohl nicht mehr von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen werden können, wird die Versorgung immer schlechter. Gerade bei hochwertigen Behandlungen oder Versorgungen wie Implantate, Inlays oder Kronen werden die gesetzlichen Krankenversicherungen immer weniger Kosten übernehmen können.
Durch die Änderungen im deutschen Sozialgesetzbuch zum 01.01.2005 wurde die Regelung von Zahnersatz neu eingeführt: Die Regelversorgung. Sie wird nach Kassenzuschuss abgerechnet. Hochwertige aber gleichartige Versorgungen, die sogenannten Mehrleistungen oder andersartige Zahnersatz Behandlungen, werden mit der privatzahnärztlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet.
Z. B. muss bei Versorgungen mit Implantaten, abhängig von Material, Umfang und Art der Behandlung mit Mehrkosten von 800 EUR bis 1.500 EUR gerechnet werden. Dazu kommen noch die Behandlungen zum Aufbau des Zahnersatzes wie z. B. eine Wurzelbehandlung und ein Knochenaufbau.
Ähnlich ist es bei hochwertigen Inlays. Sie bekommen nur Leistung für eine Amalgamfüllung und den Restbetrag, ca. 250 Euro bis 800 Euro je nach Größe, müssen Sie als Mehrkosten selber bezahlen.
Ohne zusätzliche Absicherung in Bereichen wie Zahnersatz, Inlays, Implantaten, Kronen etc. bleiben Sie am Ende auf sehr hohen Kosten sitzen. Eine Zahnzusatzversicherung ist dafür die Lösung. Sie übernimmt einen Großteil der restlichen Kosten.
Z. B. übernehmen die Zahnzusatzversicherungen der CSS, Württembergische, ARAG oder Central 80% bis 100% der Gesamtkosten inkl. der GKV-Vorleistung.
Einen genauen Vergleich der einzelnen Zahnzusatzversicherungen finden Sie in unserem Online-Tarif-Vergleichsrechner.
Es ist ganz einfach. Günstige Zahnzusatzversicherungen bieten auch nur den Schutz für kleinere Behandlungen z. B. nur 40 % Leistung statt 90 %. Es ist zwar schön, wenn man am Anfang nur einen Beitrag von 12 Euro zahlen muss, statt 23 Euro, jedoch wird sich das im Nachhinein schnell ändern, wenn größere oder mehrere Behandlungen angeraten sind. Daher sollte man lieber die Leistungen mit dem Preis vergleichen und sich dann für einen passenden Anbieter entscheiden.
Finden auch Sie Ihre eigene Nr. 1 unter den Testsiegern, beachten Sie das Preis- und Leistungsverhältnis.
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Ja. Bei medizinischen Notfällen werden diese Kosten von fast allen Versicherern, darunter auch die CSS Verischerung, übernommen.
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Nein. In den Versicherungsbedingungen der Zahnzusatzversicherung stehen nur die Leistung, die die Zahnzusatzversicherungen erbringen. Für spezielle Fragen können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren.
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Wartezeiten sind leistungsfreie Zeiten des Versicherers. Es werden zwar Beiträge gezahlt, aber es werden noch keine Leistungen von den Zahnzusatzversicherungen übernommen. Dies dient dem Schutz der Versicherer, um zu verhindern, dass Kunden sich erst dann versichern, wenn kostenintensive Behandlungen anstehen.
Die Wartezeit beträgt grundsätzlich 8 Monate. Bei Aufwendungen für unfallbedingten Zahnersatz bzw. Behandlungen entfallen die Wartezeiten.
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Folgende Punkte sind bei Kündigung der Zahnzusatzversicherung zu beachten:
• Vertragsdauer
In der Regel beträgt eine Vertragsdauer 1 bis 2 Jahre. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.12. des Jahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Wird die dreimonatige Kündigungsfrist zum Jahresende nicht eingehalten, verlängert sich die Vertragsdauer jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können diese Vertragsbedingungen auch in Ihrer Police, der Versicherungsurkunde bzw. der Zahnzusatzversicherung – Police nachlesen. Diese Angaben sind meist direkt am Anfang der Police unter Vertragsdauer aufgeführt.
• Erhöhung des Beitrags von der Versicherung
Dies ist ein Sonderkündigungsrecht. Kurz vor Jahresende erhöhen die Versicherungsgesellschaften meist ihre Beiträge, um die abnehmenden Leistungen der gesetzlichen Versorgung entgegen zu wirken. Hierbei kann man innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung über diese Erhöhung kündigen.
Eine günstige Zahnzusatzversicherung, z. B. der CSS Versicherung, finden Sie in unserem Online-Vergleichsrechner.
Grundsätzlich ja. Die meisten Versicherer wollen eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die sogenannte Regelleistung muss in Anspruch genommen werden, da sonst der Versicherer nur einen Teil oder bzw. gar nicht leistet.
Z. B. wird von der gesetzlichen Krankenversicherung bei Füllungen nur die Amalgamfüllung (aus Quecksilber) übernommen. Will der Patient eine hochwertige Kunststofffüllung, so wird lediglich der Preis einer Amalgamfüllung übernommen, alle Kosten darüber hinaus muss der Patient selber bezahlen. Bei einer Zahnzusatzversicherung werden die „Restkosten“ der Behandlung zu Ihren Konditionen übernommen.
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Nein. Sie bekommen am Ende der Behandlung eine Rechnung. Diese reichen Sie unverzüglich beim Versicherer, dem Anbieter der Zahnzusatzversicherung, ein. Danach wird Ihnen der erstattungsfähige Rechnungsbeitrag überwiesen und Sie können die Rechnung bei Ihrem Zahnarzt in Ruhe begleichen.
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Haben Sie Ihr Bonusheft in den letzten 5 Jahren lückenlos geführt, so erhöht sich der Anspruch um 10 % der Kassenleistung bei einer zahnärztlichen Behandlung.
Beim Nachweis von 10 Jahren erhöht sich der Kassenanteil sogar um 15 %.
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Nein. Bei höheren Kosten muss ein Heil- und Kostenplan erstellt und der Versicherungsgesellschaft der Zahnzusatzversicherung vor der Behandlung vorgelegt werden.
Einen detaillierten Vergleich der einzelnen Leistungen der Zahnzusatzversicherungen, darunter auch die CSS Versicherung, finden Sie in unserem Online-Tarif-Vergleichsrechner.
Zahnbehandlungen sind allgemeine zahnärztliche, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistung
z. B. Inlays, Extraktionen, Wurzelbehandlungen, Zahnprophylaxen. Auch Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums (Zahnhals bzw. Zahnfleischerkrankung) sind als Zahnbehandlungen anzusehen.
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