Württembergische Zahnzusatzversicherung ZG70 + BZG20

Top Zahnzusatz-Tarif der Württembergische Versicherung

Zahnersatzleistungen im Überblick

Note "sehr gut" von Stiftung Warentest – Finanztest (Ausgabe 12/2008) erhielt der Württembergischen-Zahnzusatz-Tarif. Die Württembergische entwickelte diesen Spitzentarif, der fast alle Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung zu 100 % abdeckt. Dieser Tarif beinhaltet noch zusätzlich, Leistung für Sehhilfe mit 165 Euro für je zwei Jahre. Somit ist er einer der stärkste Tarife auf dem Deutschen Markt. Das einzige was diesem Tarif fehlt, sind Leistungen für Kiefer- und Wurzelbehandlungen.

Zusatzinformationen

Der Zahnzusatztarif Württembergische ZG70 + BZG20 inkl. Vorleistung der GKV unterstützen Sie beinahe zu 100 % in allen Bereichen wie z. B. Implantate, Inlays, Kronen/Brücken, Kunststofffüllungen und Keramikverblendungen.

100 % Leistungen im Bereich professionelle Zahnreinigung

Die professionelle Zahnreinigung sorgt nicht nur für ein sauberes Zahngefühl sondern, mildert Verfärbungen und befreit die Zähne von Zahnstein. Eine anschließende Zahnversiegelung, auch Fissurenversiegelung genannt, schützt später die Zähne vor erneutem Befall durch Karies oder ähnlichem. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 100 % der Leistung erstattet, begrenzt auf 80 Euro pro Jahr.

100 % Zahnersatz nach GKV

Zahnersatz bedeutet die Planung, Herstellung und Eingliederung von einem Zahnersatz.
Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 100 % der Leistung erstattet.

80-100 % Zahnersatz außerhalb der GKV

Zahnersatz bedeutet die Planung, Herstellung und Eingliederung von einem Zahnersatz.
Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung ohne GKV zwischen 80-100 % der Leistung erstattet.

100 % Leistungen im Bereich Inlays

Ein Inlay ist eine Zahnfüllung, welche aus verschiedenen Komponenten wie Gold, Kunststoff, Keramik oder Titan hergestellt wird. Diese umschließen einen Teil eines Zahnes, z. B. eine Krone. Bei der Rechnung wird in der Regel der Kassenzuschuss nur für eine Amalgamfüllung abgezogen. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 100 % erstattet.

100 % Kronen und Brücken

Kronen und Brücken sind feste prothetische Versorgungen, die auf vorhandene Zähne oder Implantate zementiert werden. Daher können diese auch nur vom Zahnarzt herausgenommen werden. Wie auch Inlays werden die meisten Kronen oder Brücken aus Gold, Keramik, Kunststoff oder Titan gefertigt. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 100 % erstattet.

100 % Leistungen im Bereich der Implantate

Ein Implantat besteht aus künstlich erstellten Komponenten, welches einen fehlenden Zahn komplett ersetzt. Diese moderne Art des Zahnersatzes wir heutzutage häufig angewandt. Da die Abheilung in nahezu allen Fällen problemlos erfolgt und ein nachweislicher, lang anhaltender und gleichwertiger Ersatz für einen herkömmlichen Zahn gegeben ist. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 100 % erstattet.

100 % Leistungen im Bereich hochwertige Kunststofffüllungen

Im Gegensatz zu Inlays sind hochwertige Kunststofffüllungen mit Keramikpartikel gefüllt. Der Kunststoff wird dabei in Schichten in den Zahn gefüllt, welcher dann mit UV-Licht gehärtet wird. Der Vorteil ist, dass bei dieser Methode wesentlich weniger von der Eigenzahnsubstanz abgeschliffen werden muss. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 100 % der Leistung bei medizinischer Notwendigkeit erstattet.

100 % Leistungen im Bereich Keramikverblendungen

Die Keramikverblendungen sorgen dafür, dass Brücken oder Vollgusskronen dauerhaft natürlich wirken. Die Leistung erstreckt sich bis zum 8er-Zahn, d. h. alle Zähne, außer Weisheitszähne. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 100 % erstattet.

Knochenaufbau Implantate

Implantate, die unter die so genannten argumentativen Behandlungen fallen, werden erstattet.

Funktionsanalyse/ -therapie

Werden erstattet, wenn sie im aufgrund einer Zahnersatzmaßnahmen entstehen.

Wartezeiten

Keine Wartezeit für Unfall bedingte Behandlungen. Für Zahnbehandlungen beträgt die Wartezeit 3 Monate. Für Inlays und Zahnersatz beträgt die Wartezeit bis zu 8 Monaten.

Mindestvertragsdauer

Bei der Württembergischen beträgt die Mindestvertragsdauer 24 Monate. Der Vertrag lässt sich danach mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen, immer zum Ende des Kalenderjahres.

Leistungsbegrenzungen

Erläuterung:

1. Jahr max.1000 Euro
2. Jahr max. 2000 Euro
3. Jahr max. 3000 Euro
4. Jahr max. 4000 Euro
5. Jahr keine Begrenzung
(gilt nur für Tarif ZG).

Anzahl fehlende und sanierungsbedürftige Zähne

 

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Download: Württembergische ZG70 + BZG20 Bedingungen.pdf, Württembergische ZG70 + BZG20 Prospekt, Württembergische ZG70 + BZG20 Info.pdf