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Württembergische Zahnzusatzversicherung
Württembergische ZG70 + BZG20 der sichere Zahnzusatzversicherungstarif.
Der Tarif Württembergische ZG70+BZG20 ist von 149 Zahnzusatztarifen laut FINANZ-Test und ÖKO-Test der Testsieger.
Mit neuer Benotung "Note 1,3 (sehr gut)" ist der Tarif Württembergische ZG70+BZG20 im Lebensabsicherung die Nr. 2 auf dem deutschen Markt. Der Tarif Württembergische ZG70+BZG20 füllt fast alle Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung zu 100 % ab. Zahnbehandlung ist leider nicht mitversichert.
Vorteile der Würrtenbergischen Zahnzusatzversicherung

- 100 % für professionelle Zahnreinigung und Versiegelung
- 100 % für Zahnersatz bei Regelversorgung
- 100 % für hochwertige Kunststofffüllungen
- 100 % für Knochenaufbau
- 100 % für Funktionsanalyse / Funktionstherapie
- 80 % für Zahnersatz als privatärztliche Abrechnung
- Keramikverblendung aller Zähne (außer Weisheitszähne)
- Fehlende Zähne versicherbar ohne Mehrbeitrag

Nachteile des Tarifs der Württembergischen Versicherung
- 0 % für Zahnbehandlung
- 0 % Wurzelbehandlung
- 0 % für Kieferorthopädie
- Höherer Beitrag
Bewertung: Der Tarif, mit 100 % Leistungen für fast vollen Zahnschutz.Stiftung Warentest (Ausgabe 12/2008) und ÖKO-Test (Ausgabe 05/2008) haben diesen Tarif zu Recht zu einem der Testsieger gekürt und mit der Note "sehr gut" bewertet.
Mehr Informationen: Weitere Details über den Zahnzusatz Tarif der Württembergischen finden Sie hier.
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Häufige Fragen zur Württembergische Versicherung
Wir haben Ihnen zu vielen Fragen zur Württembergische Zahnzusatzversicherung die passende Antwort
Ja. Die Württembergische ZG70+BZG20+ZB leistet für professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe inkl. GKV 100 %.
- Erstellung von einem Mundhygienestatus
- Professionelle Zahnreinigung
- Fluoridierung
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Entfernung von harten und weichen Zahnbelägen (inklusive Politur)
Ja, hochwertige Kunststofffüllungen oder auch Kompositfüllungen genannt, werden im Tarif ZG70+BZG20+ZB inkl. GKV zu 100 % erstattet und sind nicht durch Anzahlbegrenzungen eingeschränkt.
Die Zahnzusatzversicherung ZG70+BZG20+ZB der Württembergische Versicherung erstattet 100 % bei Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen, wenn die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für die Behandlung nicht komplett oder gar keine Kosten übernimmt.
Man unterscheidet im Bereich Zahnersatz immer zwischen der Regelversorgung und der hochwertigen Versorgung. Eine Regelversorgung oder Grundversorgung ist z. B. eine Metallkrone. Sobald man als Patient diese Metallkrone mit einer weißen Schicht Zahnfarbe verblenden will, ist das schon eine höherwertige Leistung bzw. ein hochwertiger Zahnersatz.
Von der Württembergische Versicherung werden im Tarif ZG70+BZG20+ZB für die Regelversorgung 100 % inkl. GKV der erstattungsfähigen Kosten übernommen. Für die hochwertige Versorgung wie z.B. Implantat und Inlays werden inkl. GKV und der Württembergische Versicherung mit den Tarif ZG70+BZG20+ZB 90 % und mit GKV Bonus sogar bis zu 100 % der erstattungsfähigen Kosten übernommen.
Für medizinisch notwendige Implantate werden von dem Tarif ZG70+BZG20+ZB einschließlich der Material- und Laborkosten zu 90 % inkl. GKV und bis zu 100 % mit GKV Bonus erstattet. Der Tarif ZG70+BZG20+ZB beschränkt nicht die Anzahl an erstattungsfähigen Implantaten pro Kiefer.
Für medizinisch notwendige Inlays werden von dem Tarif ZG70+BZG20+ZB von der Württembergische Versicherung einschließlich der Material- und Laborkosten zu 90 % inkl. GKV und bis zu 100 % mit GKV Bonus erstattet.
Ja, auch diese Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit und im Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme von der Württembergische Versicherung im tariflichen Umfang erstattet.
Ja, bis zu 8 fehlende Zähne können mit einer geänderten Leistungsstaffel bei der Württembergische Versicherung versichert werden.
Nein, im Tarif ZG70+BZG20+ZB der Württembergische Versicherung sind leider keine Leistungen für den Bereich Kieferorthopädie enthalten.
Ja, für den Bereich Zahnbehandlung werden Aufwendungen für Vollnarkose oder auch für Akkupunktur und Hypnose zur Schmerzbehandlung bis zu 200,00 € pro Versicherungsjahr von der Württembergische Versicherung bezuschusst.
Ja, ab einem erwarteten Gesamtrechnungsbetrag über 1.500,00 € muss vor Behandlungsbeginn bei der Württembergische Versicherung ein Heil- und Kostenplan von der versicherten Person vorgelegt werden. Sollte dies versäumt werden, halbiert sich der Erstattungssatz im tariflichen Umfang.
Ja, für Zahnbehandlung und die professionelle Zahnreinigung beträgt die Wartezeit 3 Monate. Bei Zahnersatzmaßnahmen besteht eine Wartezeit von 8 Monaten.
Bei unfallbedingten Maßnahmen, die nachweislich nach Versicherungsbeginn entstanden sind, entfällt die Wartezeit.
Ja, die Württembergische Versicherung erstattet innerhalb von zwei Versicherungsjahren 100 % für Aufwendungen für Sehhilfen und deren Leistungen für Reparaturen (maximal 125,00 €).
Häufig gestellte Fragen der Württembergische Versicherung, erstellt von © Versicherungs-Experten-24h



