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CSS Zahnzusatzversicherung ZE-TOP + ZB im Detail

Der CSS Flexi ZE Top + ZB Allround-Tarif

Zahnersatzleistungen im Überblick

Note "Sehr gut" (Note 1,3) von Stiftung Warentest - Finanztest (Ausgabe 12/2008) erhielt der CSS-Zahnzusatz-Tarif. Die CSS entwickelte in Zusammenarbeit mit Zahnärzten und Experten diesen Spitzentarif, welcher alle Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung komplett zum günstigen Preis abdeckt. Daher ist dieser Tarif auf dem Markt unschlagbar. Vorrausetzung für diesen Tarif, dass keine Zähne fehlen. Haben Sie bereits fehlende Zähne, sollten Sie sich die Tarife der Württembergischen und der ARAG anschauen.

Zusatzinformationen

Die Zahnzusatztarif CSS Flexi ZE-Top + ZB inkl. Vorleistung der GKV unterstützen Sie zwischen 80-90 % in Bereichen Implantate, Inlays, Kronen/Brücken und Keramikverblendungen. Hierfür haben die gesetzlichen Krankenkassen eine Staffelleistung nach Jahren in Verbindung mit einem Bonusheft eingeführt.

Die Stafflung lautet wie folgt:

  • Wurde das Bonusheft weniger als 5 Jahre regelmäßig geführt, übernimmt die CSS + GKV 80 % der erbrachten Leistung.
  • Wurde das Bonusheft länger als 5 Jahre regelmäßig geführt, übernimmt die CSS + GKV 85 % der erbrachten Leistung.
  • Wurde das Bonusheft länger als 10 Jahre regelmäßig geführt, übernimmt die CCS + GKV 90 % der erbrachten Leistung.

Dieser Tarif ist ohne Altersrückstellung und ist daher von Anfang an günstig im Beitrag.

100 % Leistungen im Bereich der Zahnbehandlung

Unter einer Zahnbehandlung versteht man Zahnprophylaxe, Fluoridierung, Schienen, Aufbisssbehelfe, Parodontose und chirurgische Behandlung. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 100 % der Leistung erstattet.

100 % Leistungen im Bereich professionelle Zahnreinigung

Die professionelle Zahnreinigung sorgt nicht nur für sauberes Zahngefühl, sondern mildert Verfärbungen und befreit die Zähne von Zahnstein. Eine anschließende Zahnversiegelung, auch Fissurenversiegelung genannt, schützt anschließend die Zähne vor erneutem Befall von Karies oder ähnlichem. Hierbei wirdvon der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 100 % der Leistung erstattet.

100 % Zahnersatz nach GKV

Zahnersatz bedeutet die Planung, Herstellung und Eingliederung von einem Zahnersatz. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 100 % der Leistung erstattet.

80-90 %* Zahnersatz außerhalb der GKV

Zahnersatz bedeutet die Planung, Herstellung und Eingliederung von einem Zahnersatz. Hierbei wirdvon der Zahnzusatzversicherung ohne GKV zwischen 80-90 % der Leistung nach Bonusheft-Staffelung erstattet.

80-90 %* Leistungen im Bereich Inlays

Ein Inlay ist eine Zahnfüllung, welche aus verschiedenen Komponenten wie Gold, Kunststoff, Keramik oder Titan hergestellt werden. Diese umschließen einen Teil eines Zahnes, z. B. eine Krone. Bei der Rechnung wird in der Regel der Kassenzuschuss nur für eine Amalgamfüllung abgezogen. Hierbei werden von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV zwischen 80-90 % der Leistung nach Bonusheft-Staffelung erstattet.

80-90 %* Kronen und Brücken

Kronen und Brücken sind feste prothetische Versorgungen, die auf vorhandene Zähne oder Implantate zementiert werden. Daher können diese auch nur vom Zahnarzt herausgenommen werden. Wie auch Inlays werden die meisten Kronen oder Brücken aus Gold, Keramik, Kunststoff oder Titan gefertigt. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV zwischen 80-90 % der Leistung nach Bonusheft-Staffelung erstattet.

80-90 %* Leistungen im Bereich der Implantate

Ein Implantat besteht aus künstlich erstellten Komponenten, welches einen fehlenden Zahn komplett ersetzen können. Diese moderne Art des Zahnersatzes wir heutzutage häufig angewandt. Da die Abheilung in nahezu allen Fällen problemlos erfolgt und ein nachweislicher, lang anhaltender und gleichwertiger Ersatz für einen herkömmlichen Zahn gegeben ist. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV zwischen 80-90 % der Leistung nach Bonusheft-Staffelung erstattet.

100 % Leistungen im Bereich hochwertige Kunststofffüllungen

Im Gegensatz zu Inlays sind hochwertige Kunststofffüllungen, mit Keramikpartikel gefüllt. Der Kunststoff wird dabei in Schichten in den Zahn gefüllt, welcher dann mit UV-Licht gehärtet wird. Der Vorteil ist, dass bei dieser Methode wesentlich weniger von der Eigenzahnsubstanz abgeschliffen werden muss. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 100 % der Leistung bei medizinischer Notwendigkeit erstattet.

80-90 %* Leistungen im Bereich Keramikverblendungen*

Die Keramikverblendungen sorgen dafür, dass Brücken oder Vollgusskronen dauerhaft natürlich wirken. Die Leistung erstreckt sich bis zum 8er-Zahn, d. h. alle Zähne, außer Weisheitszähne. Hierbei Hierbei wirdvon der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV zwischen 80-90 % der Leistung nach Bonusheft-Staffelung erstattet.

100 % Leistungen im Bereich Wurzelbehandlung nach GKV

Die Wurzelbehandlung ist eine Zahnbehandlung an der Zahnwurzel, um in der Regel einen Eigenzahn zu erhalten. Der Zahn wird vom beschädigten Gewebe gereinigt, gefüllt und wieder abgedichtet. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 100 % der Leistung erstattet.

100 % Leistungen im Bereich Wurzelbehandlung außerhalb der GKV

Die Wurzelbehandlung ist eine Zahnbehandlung an der Zahnwurzel, um in der Regel einen Eigenzahn zu erhalten. Der Zahn wird vom beschädigten Gewebe gereinigt, gefüllt und wieder abgedichtet. Hiebei wird von der Zahnzusatzversicherung, ohne GKV, 100 % bestimmter Mehrkosten erstattet.

Knochenaufbau Implantate

Implantate, die unter die so genannten argumentativen Behandlungen fallen, werden erstattet.

Funktionsanalyse/ -therapie

Werden erstattet, wenn sie aufgrund von Zahnersatzmaßnahmen entstehen.

80 % Leistungen im Bereich Kieferorthopädie

(KIG 2 + Personen ab dem 18. Lebensjahr) Dies ist besonders wichtig für Kinder (KIG2) und Personen die das 18. Lebensjahr erreicht haben, da bei medizinisch notwendiger kieferorthopädischer Behandlung kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung 80 % der Leistung erstattet.

80 % Zusatzleistungen bei Kieferorthopädie mit GKV-Leistung

Zusatzleistungen sind "Mehrkostenvereinbarungen" bei medizinischer Notwendigkeit für Kinder bei der Einstufung KIG 3-5. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung 80 % der Leistung erstattet (max. 600,00 Euro pro Kiefer). Auszug der versicherten Mehrkosten lt. CSS: Mini-Metall-Gold, Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspangen, Lingualtechnik, festsitzende Retainer, konfektionierte herausnehmbare Geräte, festsitzende Lückenhalter, Bögen bzw. Teilbögen, funktionsanalytische bzw. funktionstherapeutische Maßnahmen.

Wartezeiten

Keine Wartezeit für Zahnbehandlung und Prophylaxe (z. B. professionelle Zahnreinigung). Für Zahnersatz und Kieferorthopädie beträgt die Wartezeit 8 Monate. Bei Zahnbehandlungen durch Unfall entfällt die Wartezeit.

Mindestvertragsdauer

Bei der CSS beträgt die Mindestvertragsdauer 12 Monate. Der Vertrag lässt sich danach mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen, immer zum Ende des Kalenderjahres.

Schadenfreiheitsrabatte

Als einziger Anbieter gewährt die CSS-Versicherung einen sogenannten Schadenfreiheitsrabatt. Werden Leistungen (außer professionelle Zahnreinigung) der Versicherung nicht in Anspruch genommen, sinkt der jährliche Beitrag. Hiermit reduzieren Sie Ihre Beiträge bis auf 75 %. Als Neukunde beginnen Sie bereits in der Schadenfreiheitsklasse 5, d. h., bereits ab dem ersten Jahr ohne Inanspruchnahme sinkt Ihr Beitrag.

Hiermit reduzieren Sie Ihre Beiträge bis auf 75 %. Als Neukunde beginnen Sie bereits in der Schadenfreiheitsklasse 5, d. h., bereits ab dem ersten Jahr ohne Inanspruchnahme sinkt Ihr Beitrag.

SF- Rabatt:

1. - 5 Jahr 100 % Beitrag (max. Beitrag)
6. Jahr 95 % Beitrag
7. Jahr 90 % Beitrag
8. Jahr 85 % Beitrag
9. Jahr 80 % Beitrag
10. Jahr 75 % Beitrag

Leistungsbegrenzungen

Es gibt keinerlei Leistungsbegrenzungen - weder zu Beginn, noch dauerhaft.

*Die Stafflung lautet wie folgt:

  • Wurde das Bonusheft weniger als 5 Jahre regelmäßig geführt, übernimmt die CSS + GKV 80 % der erbrachten Leistung.
  • Wurde das Bonusheft länger als 5 Jahre regelmäßig geführt, übernimmt die CSS + GKV 85 % der erbrachten Leistung.
  • Wurde das Bonusheft länger als 10 Jahre regelmäßig geführt, übernimmt die CCS + GKV 90 % der erbrachten Leistung.

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Download: CSS-Flexi-Top Bedingungen.pdf, CSS-Flexi-Top Broschüre.pdf