Bonusheft

Das Bonusheft dient dazu, die mindestens jährlichen Kontrolluntersuchungen als Nachweis für die Krankenkassen festzuhalten. Es empfiehlt sich ein solches zu führen, da die Krankenkassen bei Führen eines Bonusheftes einen 50-prozentigen Zuschuss auf Zahnersatz gewähren. Bei Nachweis von 5 Jahren beträgt der Zuschuss 60 % und bei nachweis von 10 Jahren sogar 65 %. Weitere Informationen und ein Bonusheft erhalten Sie auch in Ihrer Zahnarztpraxis.

 

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