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Barmenia Zahnzusatzversicherung ZG Plus im Detail
Barmenia ZG Plus - bei den Testsiegern dabei
Zahnersatzleistungen im Überblick
Die Spitzenbenotung der Zahnzusatzversicherung mit "sehr gut" (Note 1,3) von Stiftung Warentest - Finanztest (Ausgabe 12/2008) erhielt der Tarif Barmenia ZG+. Der Tarif Barmenia ZG+ ist eine Verbindung der Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG mit dem Baustein Prophylaxe, welcher den Bereich Prophylaxe komplett abdeckt und zusätzlich noch die Leistungen wie z. B. Inlays und Zahnfüllungen erhöht. Eine perfekte Kombination für eine Leistungsstarke Zahnzusatzversicherung, wenn kein Bedarf an Kostenübernahme bei kieferorthopädischen Behandlungen vorhanden ist.
Zusatzinformationen
Der Zahnzusatztarif Barmenia ZG+ versichert auch bis zu 3 fehlende Zähne. Voraussetzung: Bei Abschluss der Versicherung sind keine Behandlungen durchgeführt, beabsichtigt oder angeraten worden.
85 % Leistungen im professionelle Zahnreinigung
Professionelle Zahnreinigung werden zu 85 % übernommen (max. 85 Euro pro Jahr).
85 % Leistungen im Bereich Inlays
Ein Inlay ist eine Zahnfüllung, welche aus verschiedenen Komponenten wie Gold, Kunststoff oder Keramik hergestellt wird. Diese umschließen einen Teil eines Zahnes, z. B. eine Krone. Bei der Rechnung wird in der Regel der Kassenzuschuss nur für eine Amalgamfüllung abgezogen. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 85 % der Leistung erstattet. Ohne Beanspruchung der GKV werden 65% übernommen.
Mind. 85 % Kronen und Brücken
Kronen und Brücken sind feste prothetische Versorgungen, die auf vorhandene Zähne oder Implantate zementiert werden. Daher können diese auch nur vom Zahnarzt herausgenommen werden. Wie auch Inlays werden die meisten Kronen oder Brücken aus Gold, Keramik, Kunststoff oder Titan gefertigt. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung nur in Verbundung mit Vorleistung GKV 85 % der Leistung erstattet. Ohne GKV-Inanspruchnahme werden 45% der Leistungen übernommen.
Mind. 85% - 100 % Leistungen im Bereich der Implantate
Ein Implantat besteht aus künstlich erstellten Komponenten, welche einen fehlenden Zahn komplett ersetzen. Diese moderne Art des Zahnersatzes wir heutzutage häufig angewandt. Da die Abheilung in nahezu allen Fällen problemlos erfolgt und ein nachweislicher, lang anhaltender und gleichwertiger Ersatz für einen herkömmlichen Zahn gegeben ist. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 85 % der Leistung erstattet. Ohne GKV-Inanspruchnahme werden 45% der Leistungen übernommen.
85 % Leistungen im Bereich Prophylaxe
Leistung für Mundhygienestatus sowie Fluoridierungen, Beseitigungen von Zahnbelägen und Fissurenversiegelung werden 85% ohne GKV-Vorleistung übernommen, max. bis zu 85 Euro pro Jahr.
Es werden 85 % Leistungen im Bereich hochwertige Kunststofffüllungen übernommen, inkl. GKV-Vorleistung. Ohne GKV-Inanspruchnahme werden 65% Leistungen übernommen.
Im Gegensatz zu Inlays sind hochwertige Kunststofffüllungen, auch Kompositfüllung genannt, mit Keramikpartikel gefüllt. Der Kunststoff wird dabei in Schichten in den Zahn gefüllt, welcher dann mit UV-Licht gehärtet wird. Der Vorteil ist, dass bei dieser Methode wesentlich weniger von der Eigenzahnsubstanz abgeschliffen werden muss.
45 % - 85 % Leistungen im Bereich Keramikverblendungen
Die Keramikverblendungen sorgen dafür, dass Brücken oder Vollgusskronen dauerhaft natürlich wirken. Die Leistung erstreckt sich bis einschließlich der 6er-Zähne, d. h. alle außer 7er, 8er-Zähne und Weisheitszähne. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 45 % bis 85 % der Leistung erstattet, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.
85 % Knochenaufbau
Knochenaufbau im Bereich Zahnersatz, die unter die so genannten argumentativen Behandlungen fallen, wird zu 85 % erstattet.
Wartezeiten
Für Zahnersatz beträgt die Wartezeit bis zu 8 Monaten. Sollten die Zahnersatzbehandlungen durch einen Unfall bedingt sein, entfällt die Wartezeit.
Mindestvertragsdauer
Bei der Barmenia beträgt die Mindestvertragsdauer 24 Monate. Der Vertrag lässt sich danach mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen, immer zum Ende des Kalenderjahres.
Leistungsbegrenzungen
Begrenzung bis 1 fehl. Zahn:
- 1. Jahr max. 1000 Euro
- 1. - 2. Jahr max. 2000 Euro
- 1. - 3. Jahr max. 3000 Euro
- 1. - 4. Jahr max. 4000 Euro
- 1. - 5. Jahr max. 5000 Euro
- Ab 6. Jahr keine Leistungsstaffelung
Begrenzung bei 2 fehl. Zähne:
- 1. Jahr max. 250 Euro
- 1. - 2. Jahr max. 500 Euro
- 1. - 3. Jahr max. 750 Euro
- 1. - 4. Jahr max. 4000 Euro
- 1. - 5. Jahr max. 5000 Euro
- Ab 6. Jahr keine Leistungsstaffelung
Begrenzung bei 3 fehl. Zähne:
- 1. Jahr max. 125 Euro
- 1. - 2. Jahr max. 250 Euro
- 1. - 3. Jahr max. 375 Euro
- 1. - 4. Jahr max. 4000 Euro
- 1. - 5. Jahr max. 5000 Euro
- Ab 6. Jahr keine Leistungsstaffelung
Akupunktur:
85% Kostenerstattung bei mediz. Notwendigkeit zur Schnerztherapie und bei der Anästhesie.
Zu beachten:
Behandlungen ab 1000 Euro muss ein Kosten- und Heilplan der Gesellschaft vorlegen. Weitere Informationen zu diesem Tarif finden Sie auch unter Downloads als PDF.
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Download: Barmenia ZG + Bedingungen.pdf, Barmenia ZG + Prospekt.pdf




