Zurück zur Übersicht - ARAG Zahnzusatzversicherung Z90+Bonus
ARAG Z90+Bonus Zahnzusatzversicherung im Detail
Leistungsstark und günstig im Beitrag ARAG Z90+Bonus
100 % Zahnreinigung
Pro Jahr werden zwei Behandlungen zu je max. 60€ (insg. 120€) übernommen. Dazu gehören u.a. die prof. Zahnreinigung , Erstellung des Mundhygienestatus und Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung.
90% Kunststofffüllungen inkl. GKV Leistung
Keine Begrenzung der Anzahlt für bleibenden Front- und Seitenzähne. Kosten werden bis zum Regel-Höchstsatz zu 90% inkl. der GKV übernommen.
90% Wurzelbehandlungen außerhalb der GKV
Kosten für eine Wurzelbehandlung werden übernommen wenn die GKV, trotz med. Notwendigkeit, keine Kosten übernimmt. Beispiel: Die GKV übernimmt keine Kosten für die Behandlung an den größeren Backenzähnen (6er, 7er, 8er).
90% Parodontosebehandlungen
Kosten für eine Parodontosebehandlungen werden wie bei der Wurzelbehandlung nur dann von der Versicherung übernommen wenn die GKV, trotz med. Notwendigkeit, keine Kosten übernimmt. Beispiel die GKV leistet erst ab einer Taschentiefe von 3,5 mm.
90 % Zahnersatz nach GKV (Regelversorgung)
Zahnersatz bedeutet die Planung, Herstellung und Eingliederung von einem Zahnersatz z. B. Prothesen, Brücken, Kronen. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV bis zu 90 % der Leistung erstattet.
Wichtig ist das kein GOZ-Anteil (Privatärztliche Abrechnung) bei dem Heil- und Kostenplan enthalten ist!
80-90 % Zahnersatz mit privatärztlicher Abrechnung
Über die Regelversorgung hinausgehende Versorgung eines Zahnersatzes z. B. Implantate, Onlays, vollverblendete Kronen. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 80-90 % der Leistung erstattet. Die Höhe des Erstattungsprozentsatzes wird nach der Führung Ihres Bonusheftes bemessen. Bei einem Bonusheftnachweis unter 5 Jahre erhalten Sie 80%, bei einer regelmäßigen Führung ab 5 Jahren erhalten Sie den maximalen Zuschuss von 90% für den Bereich Zahnersatz.
80 - 90 % Leistungen im Bereich Inlays
Ein Inlay ist eine Zahnfüllung, welche aus verschiedenen Komponenten wie Gold, Kunststoff oder Keramik hergestellt wird. Diese umschließen einen Teil eines Zahnes, z. B. eine Krone. Bei der Rechnung wird in der Regel der Kassenzuschuss nur für eine Amalgamfüllung abgezogen. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 80 - 90 % der Leistung je nach geführtem Bonusheft erstattet.
80 - 90 % Leistungen im Bereich der Implantate
Ein Implantat besteht aus künstlich erstellten Komponenten, welches einen fehlenden Zahn, komplett ersetzt. Diese moderne Art des Zahnersatzes wir heutzutage häufig angewandt. Da die Abheilung in nahezu allen Fällen problemlos erfolgt und ein nachweislicher, lang anhaltender und gleichwertiger Ersatz für einen herkömmlichen Zahn gegeben ist. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 80 - 90 % der Leistung je nach geführtem Bonusheft erstattet.
Wichtig: Für Implantate muss vorab immer ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden.
80 % Leistungen im Bereich Kieferorthopädie
(KIG 2 + Personen ab dem 18. Lebensjahr) Besonders wichtig für Kinder (KIG2) und Personen die das 18. Lebensjahr erreicht haben, da bei medizinisch notwendiger kieferorthopädische Behandlung kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung 80 % der Leistung erstattet.
80 % Zusatzleistungen bei Kieferorthopädie mit GKV-Leistung
Zusatzleistungen sind "Mehrkostenvereinbarungen" bei medizinischer Notwendigkeit für Kinder bei der Einstufung KIG 3-5. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung 80 % der Leistung erstattet (max.1000,00 Euro für die gesamte Vertragslaufzeit).
Keramikverblendungen
Die Keramikverblendungen sorgen dafür, dass Brücken oder Vollgusskronen dauerhaft natürlich wirken. Die Leistung erstreckt sich bis einschließlich der 5er-Zähne, d. h. alle außer 6er-, 7er-, 8er- und Weisheitszähne.
80 – 90 % Knochenaufbau Implantate
Die Behandlungen für den Aufbau des Kieferknochen (Vorbehandlung für Implantate) , die unter die so genannten argumentativen Behandlungen fallen, werden erstattet.
80 – 90 % Funktionsanalyse/ -therapie
Werden erstattet, wenn sie aufgrund einer Zahnersatzmaßnahmen entstehen.
Besonderheiten:
Bis zu drei fehlende Zähne oder herausnehmbare Prothesen können mit einem Risikozuschlag von 20% je Zahn mitversichert werden.
Wartezeiten
Die Wartezeit für Kieferorthopädie und Zahnersatz beträgt 8 Monaten. Bei Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Inlays beträgt die Wartezeit 3 Monate. Sollten die Zahnersatzbehandlungen durch einen Unfall bedingt sein, entfällt die Wartezeit.
Mindestvertragsdauer
Bei der ARAG beträgt die Mindestvertragsdauer 24 Monate. Der Vertrag lässt sich danach mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen, immer zum Ende des Kalenderjahres.
Leistungsbegrenzungen
Die Leistung im Tarif Z 90 Bonus ist wie folgt gestaffelt:
Erstes Versicherungsjahr = 1.000,00 € Erstattungsbetrag
Ersten beide Versicherungsjahre = 2.000,00 € Erstattungsbetrag
Ersten drei Versicherungsjahre = 3.000,00 € Erstattungsbetrag
Ersten vier Versicherungsjahre = 4.000,00 € Erstattungsbetrag
Ersten fünf Versicherungsjahre = 5.000,00 € Erstattungsbetrag
Ab dem dem Sechsten Versicherungsjahr bestehen für die Leistungen keine Begrenzung mehr. (Leistungsbegrenzung entfällt ebenfalls bei unfallbedingten Maßnahmen, die nach Versicherungsbeginn eingetreten sind)
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