Zurück zur Übersicht - ARAG Zahnzusatzversicherung Z100
ARAG Z100 Zahnzusatzversicherung im Detail
Sicher und geschützt mit ARAG Z100
Zahnersatzleistungen im Überblick
Note "gut" (Note 1,6) von Stiftung Warentest - Finanztest (Ausgabe 12/2008) erhielt der Tarif ARAG Z100. Bis zu 100 % Kostenerstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz, Top-Leistungen für Kieferorthopädie, optimale Zahngesundheit durch hochwertige Versorgung mit Inlays, Kronen oder professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich inklusive, sind nur einige der Leistungen, weshalb der ARAG Z100 zu den Top-Zusatzversicherungstarifen zählt.
Zusatzinformationen
Der Zahnzusatztarif ARAG Z100 hebt sich von den anderen Zusatzversicherungen im Bereich "Versicherung von fehlenden Zähnen" ab. Sie können bis zu 3 fehlende Zähne/Prothesen für nur 20 % Risikozuschlag mitversichern. Außerdem sind Ihnen die hohen Erstattungen auch dann sicher, wenn die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ihre Leistungen noch weiter kürzen.
100 % Leistungen im Bereich der Zahnbehandlung
Unter einer Zahnbehandlung versteht man Versiegelung der Kauflächen und Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich, diese werden zu 100 % übernommen (inkl. GKV-Vorleistungen). Ein weiterer Bestandteil einer Zahnbehandlung ist die professionelle Zahnreinigung. Diese wird ebenfalls zu 100 % bei medizinischer Notwendigkeit übernommen.
100 % Zahnersatz nach GKV (Regelversorgung)
Zahnersatz bedeutet die Planung, Herstellung und Eingliederung von einem Zahnersatz z. B. Prothesen, Brücken, Kronen. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV bis zu 100 % der Leistung erstattet.
80 % Zahnersatz außerhalb der GKV
Über die Regelversorgung hinausgehende Versorgung eines Zahnersatzes z. B. Implantate, Onlays, vollverblendete Kronen. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung ohne GKV 80 % der Leistung erstattet.
80 % Leistungen im Bereich Inlays
Ein Inlay ist eine Zahnfüllung, welche aus verschiedenen Komponenten wie Gold, Kunststoff oder Keramik hergestellt wird. Diese umschließen einen Teil eines Zahnes, z. B. eine Krone. Bei der Rechnung wird in der Regel der Kassenzuschuss nur für eine Amalgamfüllung abgezogen. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 80 % der Leistung erstattet.
80 % Kronen und Brücken
Kronen und Brücken sind feste prothetische Versorgungen, die auf vorhandene Zähne oder Implantate zementiert werden. Daher können diese auch nur vom Zahnarzt herausgenommen werden. Wie auch Inlays werden die meisten Kronen oder Brücken aus Gold, Keramik, Kunststoff oder Titan gefertigt. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 80 % Leistung erstattet.
80 % Leistungen im Bereich der Implantate
Ein Implantat besteht aus künstlich erstellten Komponenten, welches einen fehlenden Zahn, komplett ersetzt. Diese moderne Art des Zahnersatzes wir heutzutage häufig angewandt. Da die Abheilung in nahezu allen Fällen problemlos erfolgt und ein nachweislicher, lang anhaltender und gleichwertiger Ersatz für einen herkömmlichen Zahn gegeben ist. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 80 % der Leistung erstattet.
80 % Leistungen im Bereich Kieferorthopädie
(KIG 2 + Personen ab dem 18. Lebensjahr) Besonders wichtig für Kinder (KIG2) und Personen die das 18. Lebensjahr erreicht haben, da bei medizinisch notwendiger kieferorthopädische Behandlung kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung 80 % der Leistung erstattet.
100 % Leistungen im Bereich hochwertige Kunststofffüllungen
Im Gegensatz zu Inlays sind hochwertige Kunststofffüllungen, auch Kompositfüllung genannt, mit Keramikpartikel gefüllt. Der Kunststoff wird dabei in Schichten in den Zahn gefüllt, welcher dann mit UV-Licht gehärtet wird. Der Vorteil ist, dass bei dieser Methode wesentlich weniger von der Eigenzahnsubstanz abgeschliffen werden muss.
80 % Leistungen im Bereich Keramikverblendungen
Die Keramikverblendungen sorgen dafür, dass Brücken oder Vollgusskronen dauerhaft natürlich wirken. Die Leistung erstreckt sich bis einschließlich der 5er-Zähne, d. h. alle außer 6er-, 7er-, 8er- und Weisheitszähne. Hierbei wird von der Zahnzusatzversicherung inkl. GKV 80 % der Leistung erstattet.
Knochenaufbau Implantate
Implantate, die unter die so genannten argumentativen Behandlungen fallen, werden erstattet.
Funktionsanalyse/ -therapie
Werden erstattet, wenn sie aufgrund einer Zahnersatzmaßnahmen entstehen.
Wartezeiten
Die Wartezeit für Inlays und Zahnersatz bis zu 8 Monaten. Bei Zahnbehandlungen und Prophylaxe beträgt die Wartezeit 3 Monate. Sollten die Zahnersatzbehandlungen durch einen Unfall bedingt sein, entfällt die Wartezeit.
Mindestvertragsdauer
Bei der ARAG beträgt die Mindestvertragsdauer 24 Monate. Der Vertrag lässt sich danach mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen, immer zum Ende des Kalenderjahres.
Leistungsbegrenzungen
Die ersten drei Jahre sind wie folgt gestaffelt:
1. Versicherungsjahr: max. 500,00 Euro 2. Versicherungsjahr: max. 1.000,00 Euro Ab dem 3. Jahr oder bei einem Unfall unbegrenzt.
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Download: ARAG Z-100 Bedingungen.pdf, ARAG Z-100 Broschüre.pdf




