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ARAG Zahnzusatzversicherung

ARAG Z100 der Top Zahnzusatzversicherungstarif der ARAG Versicherung.

Arag Versicherung Zahnzusatzversicherung Z100

Der Tarif ARAG Z100 ist von 110 Zahnzusatztarifen laut FINANZ-Test und ÖKO-Test einer der Sieger.

Mit der "Note 1,6 (gut)" ist der Tarif ARAG Z100 die Nr. 4 auf dem deutschen Markt. Der Tarif ist fast identisch mit dem Tarif der CSS, als Vorteil gegenüber der CSS kann man bei der ARAG Zahnzusatzversicherung fehlende Zähne mitversichern. Der Tarif ARAG Z100 füllt die Lücken der GKV aus und ist ein Top Tarif für Personen mit bereits fehlenden Zähnen.

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Vorteile der ARAG Zahnzusatzversicherung

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  • 100 % für Zahnbehandlung
  • 100 % für professionelle Zahnreinigung und Versiegelung
  • 100 % für hochwertige Kunststofffüllungen
  • 100 % für Zahnersatz bei Regelversorgung
  • 100 % für Wurzelbehandlung
  • 80 % Inlays
  • 80 % für Funktionsanalyse / Funktionstherapie
  • 80 % für Zahnersatz als privatärztliche Abrechnung
  • 80 % für Kieferorthopädie
  • Günstiger Beitrag
  • Altersrückstellung (gleichbleibender Beitrag)
  • fehlende Zähne versicherbar, aber mit 20 % Zuschlag

Nachteile des ARAG Tarifs

  • Keramikverblendungen nur bis zum 5er Zahn (ohne Backenzähne)

Bewertung: Gute Leistung und Absicherung der fehlenden Zähne zu einem unschlagbar günstigen Beitrag. Stiftung Warentest (Ausgabe 12/2008) und ÖKO-Test (Ausgabe 05/2008) hat diesen Tarif zu Recht zu einem der Testsieger gekürt und mit der Note "gut" bewertet.

Mehr Informationen: Weitere Details über den Tarif ARAG Z100 finden Sie hier.



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* Nicht anzugeben sind: Weisheitszähne, bereits ersetzte Zähne durch Implantate, Brücken, Prothesen und Kronen.

   Wichtig: Fehlende Zähne können nur versichert werden, wenn vom Zahnarzt noch kein Ersatz
   angeraten oder geplant wurde.

** Hierzu gehören lediglich Zähne, die durch herausnehmbare Prothesen ersetzt wurden.

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Häufige Fragen zum ARAG Z100 Tarif

Wir haben Ihnen zu vielen Fragen zur ARAG Zahnzusatzversicherung die passende Antwort

Können fehlende Zähne über die ARAG Zahnzusatzversicherung Z100 versichert werden?

Ja. Bis zu 3 fehlende bzw. auch durch herausnehmbare Prothesen ersetzte Zähne, können mit 20 % je Zahn mitversichert werden.

 

Sind Leistungen für Fissurenversiegelung aus der ARAG Zahnzusatzversicherung zu erwarten?

Ja. Versiegelungen werden über die ARAG Z100 Zahnzusatzversicherung übernommen, auch wenn diese die Leistung der Gesetzlichen Krankenkasse übersteigt. Milchzähne sind allerdings ausgeschlossen.

 

Leistet die Arag Zahnversicherung Z 100 auch bei den kostspieligen Schleimhauttransplantationen?

Ja. Die Zahnzusatzversicherung der Arag Versicherung leistet hier bis zu 100% des Rechnungsbetrags.

 

Inwieweit werden von der Arag Zahnversicherung Wurzelbehandlung erstattet?

Die Zahnzusatzversicherung Z100 der ARAG Versicherung erstattet 100 % bei Wurzelbehandlungen. Voraussetzung ist eine medizinische Notwendigkeit und keinen Leistungsanspruch bzw. zusätzliche Erstattung der gesetzlichen Krankenkasse.

 

Was für Zahnleistungen sind über die ARAG Zahnzusatzversicherung Z100 versichert?

Zahnbehandlungen: Die ARAG Zahnzusatzversicherung übernimmt 100 % der Kosten für professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen und Versiegelungen der Kronen der Seitenzähne.

Zahnersatz: Für Zahnersatz ist bei der ARAG zu beachten, ob die Behandlung nach Regelversorgung oder als Mehrkosten abgerechnet werden, da die Zahnzusatzversicherung bei reiner Regelversorgung 100 % übernimmt und bei Mehrkosten bzw. höhere Abrechnungskosten nach der Gebühren Ordnung für Zahnärzte (GOÄ) werden zu 80 % übernommen.

Kieferorthopädie: Bei Kieferorthopädie werden Leistungen bis zu 80 % erstattet. Man muss beachten, dass die ARAG Z100 nur dann leistet, wenn die GKV keine Leistung erbringt und eine medizinische Notwendigkeit besteht, z. B. bei KIG 2.
Eine Übernahme der Kosten durch die GKV muss vorher erfragt und bei Leistung in Anspruch genommen werden.

 

Wir die professionelle Zahnreinigung von der Arag Zusatzversicherung erstattet?

Ja. Für professionelle Zahnreinigung wird geleistet. Zu beachten ist hier, dass die ARAG Zahnzusatzversicherung nicht für Pauschalbeträge leistet. Die Abrechnung muss GOZ erfolgen, z. B. Ziffer 405 für 28 Zähne bis zum 3,5-fachen Satz durchschnittlich 59,92 Euro. Ist eine größere Behandlung notwendig, wird über den 3,5-fachen Satz abgerechnet. Bei Mehrkosten über:

  • Erstellungen von einem Mundhygienestatus und der Unterweisung gegen Karies und parodontaler Erkrankungen (25 Min.).
  • Bei Kontrollen der Übungserfolge und anderen Unterweisungen (15 Min.).
  • Bei Lokalen Fluoridierungen mit Lack und Gel zur Verbesserung der Zahnsubstanz.
  • Bei Behandlungen empfindlicher Zahnflächen bzw. Zahnkronen.
  • Bei Lokalbehandlungen von Mundschleimhauterkrankungen.
  • Bei Entfernung von weichen und harten Zahnablagerungen.


Für Kinder und Jugendliche unter dem 18. Lebensjahr wird keine Leistung erbracht, da diese Leistung von der GKV erstattet wird.

 

Sind Leistungen für Inlays aus der ARAG Z100 Zahnzusatzversicherung zu erwarten?

Ja. Diese Leistung wird zu 80 % von der Zahnzusatzversicherung übernommen.

 

Welche Erstattungsleistung ist bei der ARAG Zusatzversicherung im Zahnersatz-Bereich möglich?

Ja. Diese Leistung wird zu 80 % von der Zahnzusatzversicherung der ARAG Z100 übernommen. Bei medizinischer Notwendigkeit und inkl. Vorleistung der GKV. Mehrkosten werden ebenfalls zu 80 % der Mehrkosten übernommen. Vor der Behandlung sollte jedoch ein Kosten- und Heilplan der Gesellschaft vorgelegt werden.

 

Sind Leistungen für Funktionsdiagnostik im Bereich Zahnersatz aus der ARAG Z100 Zahnzusatzversicherung zu erwarten?

Ja. Diese Leistung wird zu 80 % von der Zahnzusatzversicherung der ARAG Z100 übernommen, bei medizinischer Notwendigkeit.

 

Sind Leistungen für Implantate aus der ARAG Z100 Zahnzusatzversicherung zu erwarten?

Ja. Diese Leistung wird zu 80 % von der Zahnzusatzversicherung der ARAG Z100 übernommen, bei medizinischer Notwendigkeit (Kosten- und Heilplan ist erforderlich). Bei Mehrkosten im Zusammenhang mit der Behandlung werden ebenfalls bis zu 80 % übernommen.

 

Was bedeutet „medizinische Notwendigkeit" bei Zahnzusatzversicherungen?

Eine Behandlungsmaßnahme ist medizinisch notwendig im Bereich der Zahnzusatzversicherungen, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen. 

Wie hoch leistet die Zahnzusatzversicherung ARAG im Bereich GOZ?

In der Regel leistet die Zahnzusatzversicherung bis zum 2,3-fachen Satz. Unter medizinischer Begründung wird bis zum 3,5-fachen Satz erstattet.

 

Sind Leistungen für Kieferorthopädie aus der ARAG Z100 Zahnzusatzversicherung zu erwarten?

Ja. Diese Leistung wird zu 80 % von der Zahnzusatzversicherung der ARAG Z100 übernommen, bei medizinischer Notwendigkeit z. B. bei Zahnfehlstellung (Kosten- und Heilplan ist erforderlich). Bei Mehrkosten im Zusammenhang mit der Behandlung werden ebenfalls bis zu 80 % übernommen.

 

Sind Leistungen für Narkosen aus der ARAG Z100 Zahnzusatzversicherung zu erwarten?

Ja. Diese Leistung wird von der Zahnzusatzversicherung der ARAG Z100 übernommen, wenn von der GKV keine Leistung übernommen wird. Angst vor dem Zahnarzt ist kein Grund für Narkose.

 

Sind Wartezeiten aus der ARAG Z100 Zahnzusatzversicherung zu erwarten?

Ja. Für Zahnbehandlung beträgt die Wartezeit 3 Monate und für sonstige Leistungen 8 Monate.

 

Häufig gestellte Fragen der ARAG Versicherung, erstellt von © Versicherungs-Experten-24h